Zum Schutz des Privatvermögens
Als Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat oder Führungskraft treffen Sie wichtige Entscheidungen und tragen große Verantwortung. Fehler sind menschlich und können gerade bei komplexen Sachverhalten trotz größter Sorgfalt passieren. Im Schadensfall bürgen Sie für Ansprüche aber unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen.
für Führungskräfte aller Branchen
Eine Versicherung für „Directors and Officers“ bietet Führungskräften aller Branchen umfassenden Schutz gegen die persönlichen finanzielle Folgen eines Berufsvergehen. Damit Ihr Privatvermögen auf der sicheren Seite ist!
Die Höher Managerhaftpflicht besteht aus:
Vermögensschaden-Haftpflicht
Zur Erfüllung von Schadensersatzverpflichtungen
- des eigenen Unternehmens (Innenhaftung)
- von Dritten (Außenhaftung)
Rechtsschutzversicherung
Zur Kostenerstattung bei einem Rechtsstreit
- Kostenübernahme von Anwälten und Mediatoren
- Rechtsschutz-Beratung
- Kostendeckung für außergerichtliche Einigungen
- Kostendeckung der gerichtlichen Feststellung
D&O-Versicherung – „Managerhaftpflicht“
Die D&O-Versicherung kann für Geschäftsführer zur Existenz(ab)sicherung werden, wenn diese, egal ob begründet oder unbegründet, in Anspruch genommen werden. Ein besonderer Fall ist hier gegeben, wenn Geschäftsführer zum Beispiel gegenüber (Aufsichts-)Behörden (FMA, Gewerbebehörde) und Kunden zu haften haben (Außenhaftung).
Als Beispiel seien hier die neuen verschärften Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung genannt oder etwa im Zusammenhang mit Schäden aus Cyber-Kriminalität wegen nicht geeigneter Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Schäden.
Die Abwehr von Ansprüchen ist aufgrund komplexer Zusammenhänge sehr zeitintensiv und bedarf einer guten Rechtsvertretung, und diese kostet (sehr) viel Geld. Wie viel dies sein kann, wird vielen Betroffenen erst im Schadenfall bewusst.
Besonders kostenintensiv können Strafverfahren werden, denn hier muss der Betroffene die Kosten selbst tragen, egal ob es zu einer Verurteilung, einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens kommt.
Die Entscheidung, ob die Prämie für eine D&O-Versicherung gezahlt werden soll oder ob das volle finanzielle Risiko (Haftung mit dem vollen Privatvermögen) vom Geschäftsführer selbst getragen wird, muss jeder Betroffene für sich selbst klären.
Zögern Sie nicht und fordern Sie ein Angebot an, um dann die Entscheidung treffen zu können, ob eine D&O-Versicherung für Sie das passende Mittel zur finanziellen Absicherung im Fall des Falles ist.
Wir haben hier die wichtigsten Fragen zur D&O-Versicherung für Sie zusammengefasst:
Die D&O-Versicherung ist eine Sonderform der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer, Unternehmensleiter und andere Personen mit Leitungsfunktion in Unternehmen. Sie bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass eine der versicherten Personen wegen einer Pflichtverletzung, welche sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit als versicherte Person begangen hat, aufgrund von gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen wird.
Managerhaftpflicht, Organhaftpflicht, Geschäftsführerhaftpflicht
Die Versicherung gilt der gesetzlichen Haftpflicht der versicherten Personen aus von diesen schuldhaft zugefügten Vermögensschäden Dritter. Das umfasst die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die Deckung von Kosten der außergerichtlichen und/oder der gerichtlichen Feststellung und Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzverpflichtung. Die D&O-Versicherung übernimmt im Rahmen des Vertrages die Abwehr unbegründeter und die Befriedigung begründeter Ansprüche, wobei hier summenmäßig die Haftung mit der Deckungssumme begrenzt ist – für Schäden die darüberliegen, haftet der Verursacher mit seinem Vermögen.
Personen, die in Unternehmen eine leitende Funktion innehaben – zum Beispiel Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Prokuristen und verantwortliche Beauftragte gemäß Verwaltungsstrafgesetz. Die D&O-Versicherung ist für Unternehmensleiter aufgrund ihrer besonderen Sorgfaltspflichten von großer Bedeutung. Hinzu kommen ständige Neuerungen/Änderungen im Bereich der Aufsichtsbehörden (wie zum Beispiel Datenschutzgrundverordnung, Gewerbeordnung, IDD, MiFID II usw.).
Zu diesem Thema gibt es eine sehr umfangreiche Literatur bzw. Entscheidungen der Gerichte. Eine abschließende Aufzählung ist nicht möglich, da dieses Thema sehr komplex ist und es immer auf den Einzelfall ankommt. Wir wollen Ihnen jedoch einen „Überblick“ verschaffen und haben dazu ein eigenes Dokument für Sie zusammengestellt – dieses können Sie hier downloaden: Übersicht GF-Haftung
Ja! Bereits der Vorwurf einer beruflichen Verfehlung kann die berufliche Existenz Betroffener gefährden, denn Unternehmensleiter haften mit deren Privatvermögen. Hinzu kommt, dass Unternehmensleiter auch für das Verschulden anderer Unternehmensleiter (mit)haften. Mit einer D&O-Versicherung wird dieses Risiko auf einen Versicherer übertragen. Es arbeitet sich beruhigter, wenn das finanzielle Risiko durch eine D&O-Versicherung minimiert ist.
Der Versicherungsschutz umfasst frühere, gegenwärtige und zukünftige Mitglieder, wenn und soweit diese zukünftige Personen während der Vertragslaufzeit Mitglieder der genannten Organe (Board of Directors and Officers) waren oder sind, der geschäftsführenden Organe, der Aufsichtsorgane oder Beiräte der Versicherungsnehmerin und Ihrer mitversicherten Tochtergesellschaften i. S. von Ziffer I Nr. 3 und 4, die verantwortlichen Beauftragten gem. § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz sowie alle jene betriebszugehörigen Personen denen sich die zuvor genannten versicherten Personen für die Ausübung deren organschaftlicher Tätigkeit bedienen.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- ebenfalls frühere, gegenwärtige oder zukünftige leitende Angestellte des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Tochterunternehmen, soweit diese der ersten Führungsebene zuzuordnen (und eine selbständige Anordnungs- und Vertretungsbefugnis besitzen) oder in ihrer Eigenschaft als Beauftragte für den Bereich Geldwäsche, Datenschutz Compliance, Sicherheit oder Umwelt tätig sind und keinen Vermögensschadenersatz aus anderen bestehenden Verträgen erlangen können. Für die Definition des Begriffes der leitenden Angestellten gilt die für Sie im Einzelfall günstigste arbeitsrechtliche Auslegung (vom Versicherungsschutz umfasst sind auf jeden Fall Personen gem. § 36 Abs. 2 ArbVG (Arbeitsverfassungsgesetz).
- auch die Fälle, in denen Ehepartner, Erben, Nachlassverwalter, Betreuer, Sachwalter, Pfleger oder Masseverwalter von versicherten Personen für Pflichtverletzungen der versicherten Personen im Sinne von Ziffer I, Nummer 1 und 2 der Versicherungsbedingungen HÖHER ORGANHAFTPFLICHTVERSICHERUNG 2017 in Anspruch genommen werden.
- ebenfalls gegenwärtige, ehemalige und zukünftige „officers“, „company secretaries“ und „senior accounting officers“ und „Shadow Directors“ und „FCA approved persons“ gemäß den Vorschriften einer Rechtsordnung des Common Law oder ähnlicher Organe oder Quasiorgane anderer Rechtsordnungen und Interimsmanager, Liquidatoren des Versicherungsnehmers oder eines seiner Tochterunternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens und hierzu von dem Versicherungsnehmer oder einem Tochterunternehmen bestellte Stellvertreter einer Person.
- ebenfalls Schadenersatzansprüche gegen die in Ziffer I, Nummer 1 und 2 der Versicherungsbedingungen HÖHER ORGANHAFTPFLICHTVERSICHERUNG 2017 definierten versicherten Personen im Rahmen der Ausübung ihrer organschaftlichen Mandate, die diese auf Weisung oder im Interesse des Versicherungsnehmers in Unternehmen wahrnehmen, die nicht der Versicherungsnehmer oder dessen mitversicherten Tochterunternehmen sind, wobei alle Mandate, die im Antragsanhang hierfür genannt werden, mitversichert sind
Die Geschäftsleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass jeglicher Schaden vom Unternehmen abgewendet wird. Dazu zählt die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (Gesetze, Beschlüsse der Unternehmenseigentümer usw.), aber auch im Bereich der IT die Implementierung von geeigneten Maßnahmen gem. dem Stand der Technik.
Kommt es nun zu einem Unternehmenssicherheitsereignis, z. B. durch einen Hackerangriff, das einen Schaden für das Unternehmen nach sich zieht, kann es sein, dass der Geschäftsleiter für diesen haftbar gemacht wird, da er seinen Job nicht ordnungsgemäß gemacht hat (Pflichtverletzung).
Auch bei Verstößen gegen die einschlägigen Vorgaben der DSGVO, IDD und MiFID II kann dies im Falle einer Pflichtverletzung zu einer Forderung gegen den Geschäftsführer führen. Hier gilt es zu beachten, dass der OGH im Fall eines geschädigten Anlegers die persönliche Haftung eines Geschäftsführers gegenüber dem Gläubiger der Gesellschaft (Anleger) bestätigt hat (OGH 6Ob32/14w).
Für diese Fälle übernimmt die D&O-Versicherung bedingungsgemäß die Kosten für die Abwehr unbegründeter und die Befriedigung begründeter Ansprüche im Rahmen des Versicherungsvertrages (oder der Versicherungssumme).
Ein Verwaltungs(straf)verfahren kann sehr zeit- und damit auch kostenintensiv sein. Besonders teuer wird es, wenn auch noch eine hohe Geldstrafe hinzukommt. Zum Beispiel sieht die DSGVO Strafen von bis zu EUR 20 Mio. oder 4 % des Jahresumsatzes vor.
Im Rahmen unserer Sonderdeckung für Verfahren vor nationalen oder europäischen Aufsichtsbehörden besteht bedingungsgemäßer Versicherungsschutz für die Verteidigung
versicherter Personen gegen diese Untersuchungen bzw. Maßnahmen sowie gegen
Zwangsmittel.
Bei der D&O-Versicherung für Unternehmen (Versicherungsnehmer ist hier das Unternehmen) umfasst der Versicherungsschutz frühere, gegenwärtige und zukünftige Mitglieder, wenn und soweit diese zukünftigen Personen während der Vertragslaufzeit Mitglieder der genannten Organe (Board of Directors and Officers) waren oder sind sowie Mitglieder der geschäftsführenden Organe, der Aufsichtsorgane oder Beiräte des Versicherungsnehmers und seiner mitversicherten Tochtergesellschaften i. S. von Ziffer I Nr. 3 und 4, die verantwortlichen Beauftragten gem. § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz sowie alle jene betriebszugehörigen Personen, derer sich die zuvor genannten versicherten Personen für die Ausübung derer organschaftlicher Tätigkeit bedienen.
Grundsätzlich können wir nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen binnen 24 Stunden ein Angebot erstellen. Aufgrund des umfangreichen Risikos (etwa bei mehreren Unternehmen bzw. einer Holdingstruktur) kann dies etwas länger dauern. Wir sind jedoch bemüht, so rasch wie möglich ein Angebot bzw. zumindest eine unverbindliche Richtquotierung zu erstellen. Nach Eingang des unterschriebenen Angebotes erhalten Sie das Zertifikat (Versicherungsschein) und mit Zahlung der Prämie beginnt der Versicherungsschutz.
Ja. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsmakler, dieser tritt mit uns in Verbindung bzw. wickeln wir mit diesem die Angebotserstellung sowie den Abschluss ab.
Nein. Unternehmensleiter sollten jedoch in ihrem eigenen Interesse eine D&O-Versicherung abschließen, da diese zur „Überlebensversicherung“ für das Unternehmen und den Unternehmensleiter werden kann. Gibt es keine passende D&O-Versicherung muss die Abwehr bzw. Befriedigung von Ansprüchen aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Eine passende D&O-Versicherung schützt somit beide Seiten (Unternehmen und Unternehmensleiter).
Die Deckungssumme sollte so gewählt werden, dass der größtmögliche Vermögensschaden, der verursacht werden kann, versichert ist. Grundsätzlich gilt: Je höher die Deckungssumme, desto besser. Das hat aber natürlich auch höhere Kosten zur Folge.
Die richtige Höhe der Deckungssumme legt der Versicherungsnehmer fest. Sie kennen Ihr Unternehmen und können das Risiko am besten einschätzen.
Eine D&O-Versicherung kann auch als „Lebensversicherung“ des Unternehmens gesehen werden, da etwaige Schäden ein Unternehmen an den Rand des Ruins, ja sogar in die Insolvenz, bringen können. Sollte ein Schaden von einem Unternehmensleiter verursacht worden sein, haftet diese zwar für sein Verschulden, jedoch können oftmals Forderungen bei Verantwortlichen mangels Vermögens kaum vollstreckt werden. Nicht zu vergessen ist ein etwaiger Reputationsschaden des Unternehmens, dieser kann zu schmerzhaften Umsatzeinbußen führen.
Schadenersatzverfahren dauern oft Jahre und am Ende ist nicht sicher, ob im Falle des Obsiegens auch eine Zahlung durch den Verursacher erfolgen kann, da die davon abhängt, ob dieser über ausreichend Vermögen zur Begleichung der Forderung besitzt. Oberstes Ziel sollte daher eine schnelle und vor allem außergerichtliche Einigung sein.
Sofern das Unternehmen über eine passende D&O-Versicherung verfügt, ist das „Überleben“ des Unternehmens im Falle eines von einem Verantwortlichen verursachten Schadenfalls weitaus höher, als wenn es keine oder eine nicht an die Unternehmenserfordernisse angepasste D&O-Versicherung gibt.
Dieses Konzept wurde speziell für Unternehmen entwickelt, welche einen umfassenden Versicherungsschutz für Schadenfälle wünschen. Dies ist möglich, da folgende Punkte ins Deckungskonzept aufgenommen wurden:
- Sehr weit definierter Kreis an versicherten Personen
- „Nur“ Ausschluss von Ansprüchen aufgrund vorsätzlicher Pflichtverletzung („dolus directus“)
- Mitversicherung von strategischen und operativen Entscheidungen
- Mitversicherung von Tochterunternehmen
- Sehr weitreichender Umfang der Versicherung
– Schadenersatz- und passive Rechtsschutzfunktion
– Vorbeugende Rechtskosten
– Abwendungskosten vor dem Versicherungsfall
– Strafverfahrenskosten, Strafrechtsschutz (inkl. FMA-Klausel)
– Rechtsschutz bei Aufrechnung
– Reputationsschäden
– Mediationsverfahren
– Steuern und Sozialabgaben
– Auslieferungsbegehren und Kautionskosten
– Kündigungsverzicht bei Konkurs
– Verteidigungskosten bei Vertragsstrafen
– Bußgelder (Zivilstrafen oder Sanktionen)
– Eigene Kosten für Rechtsstreit
– Gründerhaftpflicht - Prämienfreie Deckungserweiterungen
– Sonderdeckungssumme für Aufsichtsrat (Zusatzlimit)
– Sonderdeckungssumme ausgeschiedene Personen
– Sonderdeckung Schadenersatz (Zusatzlimit für Schadenersatz)
- Möglichkeit zur Mitversicherung von Erst- oder Folgeemissionen
- Wiederauffüllung der Versicherungssumme
- Möglichkeit zur freiwilligen Fortführung des Vertrages
- Sehr lange Nachmeldefrist
– bis zu 120 Monate
– zeitlich unbegrenzte Nachmeldefrist für ausgeschiedene Personen
Das Deckungskonzept der Höher Insurance Services GmbH bietet einen sehr guten „Rundum-Schutz“ für Unternehmen. Dieser kann im Anlassfall um die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens erweitert werden (sofern dies erforderlich ist, teilen Sie uns dies bitte mit).
Für etwaige Ansprüche gegen versicherte Personen aufgrund neuer Vorgaben, wie Datenschutzgrundverordnung, IDD, MiFID II oder auch Schäden aus dem Bereich Cyber Crime, sind Sie mit diesem Konzept gut vorbereitet.
Aufgrund der Größe und des Zuganges zum europäischen Versicherungsmarkt können wir eine sehr umfangreiche Deckung zu Prämien auf einem niedrigen Niveau anbieten, sodass eine D&O-Versicherung ab EUR 625 pro Jahr möglich ist. Prämienindikationen können Sie mit unserem Prämienrechner auf unserer Homepage berechnen.
Prämienbeispiele für Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu EUR 50 Mio.:
- Deckungssumme EUR 1,0 Mio. – Jahresprämie EUR 1.098,90
- Deckungssumme EUR 2,5 Mio. – Jahresprämie EUR 2.109,00
- Deckungssumme EUR 5,0 Mio. – Jahresprämie EUR 3.441,00
Ja, dies ist aktuell für Versicherungsmakler möglich. Dazu benötigen wir die erforderlichen Unterlagen (Fragebogen, Beilagen, Jahresabschluss) sowie eine Kopie der Versicherungsmaklervollmacht. Danach erstellen und übermitteln wir das entsprechende Angebot. Im Zuge des Einganges der ersten Angebotsannahme wird eine Courtagevereinbarung abgeschlossen.
Laden Sie dazu auf unserer Homepage den D&O-Fragebogen herunter und senden Sie uns diesen ausgefüllt und unterschriebenen (inkl. Beilagen) sowie den letzten veröffentlichten Jahresabschluss an office@hoeher.info retour – Sie erhalten umgehend Ihr persönliches Angebot.
Auf unserer Homepage stehen die Bedingungen sowie eine Kurzinfo und diverse andere Informationen zum Download bereit – https://www.hoeher.info/produkte/do-versicherung/
Zur Angebotsanfrage
Versicherungen sind immer individuell und berücksichtigen viele Faktoren.
Nach dem Ausfüllen des zutreffenden Online-Risikofragebogen zur D&O-Versicherung lassen wir Ihnen gerne ein für Sie maßgeschneidertes Angebot zukommen.