Eine Klarstellung der gesetzlichen Interessenvertretung der Immobilientreuhänder (Wirtschaftskammer) zum Tätigkeitsumfang von Immobilienmaklern hat ergeben, dass nach deren Auffassung Immobilienmakler neben „Immobilienfonds“ – so der gesetzliche unpräzise Wortlaut – auch Veranlagungen in Bauherrenmodelle, (geschlossene) Immobilienfonds sowie Vorsorgewohnungen vermitteln dürfen. Dies wiederum macht eine Überprüfung der Berufshaftpflichtversicherung erforderlich, da diese (Pflichtversicherung) nun auch Veranlagungen und die damit verbundenen erheblichen Pflichten (zB detaillierte Aufklärung über die sogenannten „Weichkosten“ [siehe ua OGH 6 Ob 118/16w], Angemessenheitsprüfung, Beratungsprotokolle, Risikoanalyse etc.) – decken muss.

Die Versicherungspflicht gemäß § 117 Abs 7 GewO 1994 sieht vor, dass Immobilienmakler (§ 94 Z 35 GewO 1994) für ihre Berufstätigkeit eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen müssen. Gemäß den besonderen Vorschriften der §§ 158b ff VersVG führt eine etwaige Leistungsfreiheit im Vertrag dazu, dass ein Versicherer dem Geschädigten einen „nicht versicherten Schaden“ bezahlten muss und der Versicherer dann zum vollen Regress gegenüber dem Versicherungsnehmer berechtigt ist. Dies kann zu massiven finanziellen Auswirkungen führen, bis hin zur Insolvenz des Versicherungsnehmers/Schädigers und Vernichtung dessen wirtschaftlicher Existenz.

Um über einen den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Versicherungsschutz zu verfügen, und einen etwaigen Regress des Versicherers zu vermeiden, sollten Immobilienmakler bei ihrem Haftpflichtversicherer anfragen, ob vom Versicherungsumfang auch die Beratung und Vermittlung von Veranlagungen in Bauherrenmodelle, Vorsorgewohnungen sowie die Vermittlung von Beteiligungen an (geschlossenen) Immobilienfonds (§ 117 Abs 2 Z 4 GewO 1994) umfasst ist und welche besonderen Obliegenheiten für deren Vermittlung bestehen. Wird diese Deckung nicht bestätigt, liegt offenbar kein Versicherungsschutz gemäß den gesetzlichen Vorgaben vor!

Wir haben unser Deckungskonzept mit der Allianz Global Corporate & Specialty SE (für welche wir als Abschlussagentin tätig sind) überarbeitet und den Versicherungsschutz entsprechend angepasst, sodass über uns versicherte Immobilientreuhänder über einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite. Dort finden Sie auch einen Prämienrechner zur Berechnung der Versicherungsprämie für Immobilientreuhänder.

Wiener Neustadt, am 20.08.2020

Bildnachweis: © KamranAydinov / Freepik

  • Foto:

    Haftung von Versicherungsmaklern bei Vertragsabschluss

    Wer kennt es? Unvollständige Informationen bei Vertragsabschluss – besteht eine Pflichtverletzung des Maklers?

    Mehr erfahren
  • Foto:

    Organhaftpflicht und Risikoausschlüsse in der D&O-Versicherung

    Praxistipps anhand eines Gerichtsurteils für den Umgang mit Vertragsklauseln und Risikoausschlüssen.

    Mehr erfahren
  • Foto:

    Warnung vor Ghost Brokern und ihren Diensten

    Lesen Sie, wie Sie betrügerische Versicherungsmakler erkennen und wie Sie sich vor ihnen schützen können.

    Mehr erfahren
  • Foto:

    Prospekthaftung & Anlegerschutz: Wer trägt die Verantwortung?

    Wenn der Anleger den Prospekt nicht liest – muss der Berater einspringen? Die Antwort gibt ein OGH-Urteil.

    Mehr erfahren
  • Anfrage